Staatliche Archive Bayerns

Die Staatlichen Archive Bayerns sind die Fachbehörden für alle Fragen des Archivwesens im Freistaat Bayern. Die Leitung liegt bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, ihr sind neun staatliche Archive nachgeordnet: das Bayerische Hauptstaatsarchiv sowie die Staatsarchive Amberg, Augsburg, Coburg, Bamberg, Landshut, München, Nürnberg und Würzburg

Zu den Aufgaben der Generaldirektion (Organisationsplan) als Mittelbehörde mit landesweiter Zuständigkeit zählen die einheitliche administrative und fachliche Leitung der Staatlichen Archive Bayerns, die Organisation und Durchführung der Archivarsausbildung (Bayerische Archivschule, Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern) sowie die archivfachliche Vertretung des Freistaats Bayern nach außen.

Das Bayerische Hauptstaatsarchiv ist das Zentralarchiv des Freistaats Bayern. Es ist verantwortlich für die Überlieferung der Ministerien und aller landesweit zuständigen Behörden und Gerichte des Freistaats Bayern, aber auch seiner Vorgängerterritorien, also des Herzogtums, des Kurfürstentums und des Königreichs Bayern. Daneben verwahrt das Bayerische Hauptstaatsarchiv die Archive der im Rahmen der Säkularisation und Mediatisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts an Bayern gefallenen geistlichen und weltlichen Institutionen des Bayerischen Reichskreises (ohne Oberpfalz), darunter beispielsweise Archivgut der Grafschaft Tirol, des Hochstifts Brixen und des Erzstifts bzw. Fürstentums Salzburg. Zum Bayerischen Hauptstaatsarchiv gehören ferner das Archiv des Hauses Wittelsbach, das Schriftgut der ehemaligen Bayerischen Armee, umfangreiche Sammlungen, Nachlässe und Verbandsunterlagen sowie das Sudetendeutsche Archiv.    

Die Zuständigkeit der Staatsarchive erstreckt sich auf den jeweiligen Regierungsbezirk und die dort angesiedelten Gerichte sowie staatlichen Mittel- und Unterbehörden. Im jeweils regional zuständigen Staatsarchiv findet sich auch die Überlieferung der ehemals selbständigen, nach Ende des Alten Reichs untergegangenen Territorien des schwäbischen und fränkischen Reichskreises. So verwahrt das Staatsarchiv Augsburg etwa Schriftgut der ehemaligen österreichischen Vorlande, insbesondere Archivgut der Markgrafschaft Burgau und einiger Herrschaften mit österreichischer Landeshoheit in Mittelschwaben (Weißenhorn), am Bodensee (Wasserburg) und, in enger Bindung an die Lande vor dem Arlberg, im Westallgäu. Eine Sonderstellung nimmt aus historischen Gründen das Staatsarchiv Coburg ein, das lediglich für das Schriftgut der Unterbehörden im Landkreis Coburg zuständig ist und das herzoglich sachsen-coburgische Haus- und Staatsarchiv verwahrt.

Rechtsgrundlagen für die Staatlichen Archive Bayerns sind das Bayerische Archivgesetz, die Benützungsordnung für die staatlichen Archive Bayerns sowie die Verordnung über die Gliederung der Staatlichen Archive Bayerns.

Derzeit verwahren die Staatlichen Archive Bayerns knapp 49 Millionen Archivalien. Die älteste Urkunde stammt aus dem Jahr 777, die jüngsten Verwaltungsunterlagen aus der unmittelbaren Gegenwart. Hierzu zählen in ständig wachsendem Umfang auch elektronische Verwaltungsdaten (2022 = 22,6 Terabyte). Der jährliche Zugang liegt bei etwas mehr als drei laufenden Kilometern Archivgut. Zentrale Plattform für die Bereitstellung von Findmitteln und Digitalisaten der Staatlichen Archive Bayerns ist die Findmitteldatenbank. Findmittelinformationen und digitalisiertes Archivgut werden außerdem über das „Archivportal D“, das bayerisch-tschechische Netzwerk digitaler Geschichtsquellen „Porta fontium“ sowie das virtuelle Urkundenarchiv „Monasterium.net“ veröffentlicht.

Foto: Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Fotografin: Doris Wörner, Bayerisches Hauptstaatsarchiv)